Feuerlöscher

Großbrände können Feuerlöscher natürlich nicht löschen, sie sind aber durchaus in der Lage Entstehungsbrände wirksam zu bekämpfen und einzudämmen. Wenn Beispielsweise eine Maschine in der Produktionshalle, eine Palette im Lager, ein Tisch mit Kerze im Restaurant, oder die Pfanne in der Küche Feuer fängt, dann sind schnell verfügbare Feuerlöscher wichtig, um Schlimmeres zu verhindern. Kleinere Brände können demnach wirkungsvoll bekämpft werden. Für verschiedene Materialien und die damit verbundenen Brandklassen stehen verschieden Feuerlöschertypen mit spezialisierten Löschmitteln zur Verfügung. Wir stehen gerne für ein Ausführliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Ausrüstung

Die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern wird in der ASR A2.2 geregelt. Diese ASR gilt für das Ausstatten und Betreiben von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen sowie für weitere Maßnahmen zur Erkennung, Alarmierung sowie Bekämpfung von Entstehungsbränden. Die Lieferung und die fachgerechte Montage von Feuerlöschern und deren Zubehör werden von uns ausgeführt.
Zu den Produktbeispielen

Wartung

Feuerlöscher müssen gemäß DIN 14406 Teil 4 alle 24 Monate gewartet werden. In Bereichen mit besonders hoher Brandgefahr kann seitens der Behörden eine Verkürzung der Wartungsfrist angeordnet werden. Außerdem gilt bei einer gewerblichen Personenbeförderung eine Wartungsfrist von 12 Monaten.

Dienstleistung

▪ Wartung von Feuerlöschgeräten
▪ Reparatur/Ersatzteilservice direkt vor Ort möglich
▪ Neulieferung und Montage von Feuerlöschgeräten
▪ Hilfestellung bei der Platzierung der Produkte
▪ Erstellung detaillierter Wartungsberichte
▪ Beratungsservice vor Ort

Rauchmelder

Eine gründliche Vorsorge, um Brände rechtzeitig zu erkennen, ist die wichtigste Maßnahme, um größere Brände zu verhindern und letztlich um Menschenleben zu retten. Die effizienteste Maßnahme stellen dabei Rauchmelder da, die bei starker Rauchbildung die Bewohner und Mitarbeiter zu warnen. Unterschieden wird hierbei zwischen funkvernetzten Geräten und Stand-alone-Meldern, die für sich alleine stehen. Seit einiger Zeit sind in bestimmten Räumen Rauchmelder Pflicht, kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch.              

Ausrüstung

Seit einiger Zeit, ist gesetzlich durch die NBauO § 44, die Austattung mit DIN-Norm 14676 Konformen Rauchmeldern in einigen Räumen vorgesehen. Diese Regelung gilt grundsätzlich für alle Wohnobjekte in Niedersachsen. Wir Beraten Sie gerne bei der Ordnungsgemäßen Planung, führen die Installation und Wartung für Sie durch.

Wartung

Grundsätzlich sind die Mieter und Besitzer des Wohnobjekts für die Wartung des Rauchmelders zuständig. Aber um einen Reibungslosen, Ordnungsgemäßen und Sicheren Betrieb der Meldesysteme zu gewährleisten, Empfehlen wir die Wartung und Ispektion von einem unserer geschulten Experten. Eine Wartung sollte in einem 12-monatigen Intervall stattfinden.

Dienstleistung

▪ Wartung von Rauchmeldern
▪ Instantsetzung und Ersatz der Rauchmeldesysteme
▪ Beratung über Sinnhafte Platzierung vor Ort
▪ Installation und Platzierung der Produkte
▪ Gesetzeskonforme Austattung
Zu den Produktbeispielen

© By Fabulous ELk ︱ Junker-Brandschutz UG - Wilshornsfeld 18 - 29229 Celle ︱ RG: AG Lüneburg - RN: HRB 203754