
Ausrüstung
Die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern wird in der ASR A2.2 geregelt. Diese ASR gilt für das Ausstatten und Betreiben von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen sowie für weitere Maßnahmen zur Erkennung, Alarmierung sowie Bekämpfung von Entstehungsbränden. Die Lieferung und die fachgerechte Montage von Feuerlöschern und deren Zubehör werden von uns ausgeführt. Zu den Produktbeispielen

Wartung
Feuerlöscher müssen gemäß DIN 14406 Teil 4 alle 24 Monate gewartet werden. In Bereichen mit besonders hoher Brandgefahr kann seitens der Behörden eine Verkürzung der Wartungsfrist angeordnet werden. Außerdem gilt bei einer gewerblichen Personenbeförderung eine Wartungsfrist von 12 Monaten.

Dienstleistung
▪ Wartung von Feuerlöschgeräten ▪ Reparatur/Ersatzteilservice direkt vor Ort möglich ▪ Neulieferung und Montage von Feuerlöschgeräten ▪ Hilfestellung bei der Platzierung der Produkte ▪ Erstellung detaillierter Wartungsberichte ▪ Beratungsservice vor Ort